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projektsteuerung | ||||||||||||||||||||||
arch-m / info / projektsteuerung InhaltProjektsteuerungDer Begriff Projektsteuerung wird durch die Honorarordnung f�r Architekten und Ingenieure (� 31 HOAI) definiert. Ein Projektsteuerer wird mit der neutralen und unabh�ngigen Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben beauftragt. Theoretisch k�nnte der Bauherr diese Aufgaben auch selbst �bernehmen. Bei gr��eren Projekten (ab ca. 10 Mio.DM) ist es jedoch sinnvoll einen Projektsteuerer einzusetzen, um die Aufgaben des Bauherrn kompetent und fachlich qualifiziert wahrzunehmen und Bauherrenziele bei der Projektabwicklung wirkungsvoll nach au�en vertreten zu k�nnen. LeistungsbildNach � 31 der Honorarordnung f�r Architekten und Ingenieure (HOAI) werden Projektsteuerungsleistungen wie folgt beschrieben: � 31: Projektsteuerung(1) Leistungen der Projektsteuerung werden von Auftragnehmern erbracht, wenn sie Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen �bernehmen. Hierzu geh�ren:
ProjektstufenDie Leistungen des Projektsteuerers werden in 5 Projektstufen erbracht:
HandlungsbereicheInnerhalb der Projektstufen werden folgende Handlungsbereiche unterschieden, in denen der Projektsteuerer t�tig wird:
HonorarDas Honorar f�r Leistungen der Projektsteuerung kann frei vereinbart werden. Als Anhaltspunkt f�r die Vereinbarung eines Honorars von Projektsteuerungsleistungen ist die Honorartafel des "Entwurfs f�r eine Leistungs- und Honorarordnung Projektsteuerung" (AHO-Schriftenreihe Heft 9, herausgegeben von der AHO Fachkommission Projektsteuerung, 01/2004) zu empfehlen. Danach liegt das Honorar bei ca. 1,5 .. 3,0 % der anrechenbaren Kosten. Links
URL zu diesem Dokument: http://www.arch-m.de/info/projektst.html © hans-stefan müller, 23.09.2010 |
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