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Inhalt

Honorarordnung (HOAI)

Die Abrechnung der Leistungen der Architekten und Ingenieure ist durch die "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)" geregelt.

Durch die Honorararordnung wird das Honorar für die in der Verordnung beschriebenen Leistungen geregelt. Die HOAI beschreibt jedoch nicht die von den Architekten und Ingenieuren im Einzelfall zu erbringenden Leistungen. Diese sind in dem jeweiligen Vertrag über die zu erbringenden Planungsleistungen zu vereinbaren.

Leistungen - Architektur

Honorarzonen (§ 11/12 HOAI)

Nach § 11/12 der HOAI werden für Architektenleistungen 5 Honorarzonen unterschieden:

Zone Anforderungen
I Gebäude mit sehr geringen Planungsanforderungen
II Gebäude mit geringen Planungsanforderungen
III Gebäude mit durchschnittlichen Planungsanforderungen
IV Gebäude mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen
V Gebäude mit sehr hohen Planungsanforderungen

Wohnhäuser werden im allgemeinen in Honorarzone III eingeordnet

Leistungsbild Objektplanung für Gebäude (§ 15 HOAI)

In der HOAI werden die folgenden Grundleistungen der Architekten beschrieben, für die diese Verordnung gilt:

Leistungsphase Bewer-tung
1 Grundlagenermittlung
Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung
3 %
2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe
7 %
3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe
11 %
4 Genehmigungsplanung
Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen
6 %
5 Ausführungsplanung
Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung
25 %
6 Vorbereitung der Vergabe
Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
10 %
7 Mitwirkung bei der Vergabe
Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe
4 %
8 Objektüberwachung (Bauüberwachung)
Überwachen der Ausführung des Objekts
31 %
9 Objektbetreuung und Dokumentation
Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses
3 %

Honorar

Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der HOAI vereinbaren. Auf der Grundlage der Baukosten kann ein Honorar entweder nach den Regeln der Verordnung oder pauschal abgerechnet werden. Zu den folgenden Honoraren sind jeweils Nebenkosten (ca. 5%) und die gesetzliche Mehrwertsteuer (16 %) hinzuzurechnen.

Honorartafel (zu § 16 HOAI)

Die Honorare für Architektenleistungen werden in § 16 HOAI geregelt. Die Tabelle können Sie als PDF-Datei herunterladen:

pdf honorartabelle (44 kB)

Zeithonorar (§ 6 HOAI)

zeithonorare werden auf der Grundlage der Stundensätze nach § 6 HOAI vereinbart. Die Stundensätze betragen:

1. Auftragnehmer 38 .. 82 EUR
2. Mitarbeiter 36 .. 59 EUR
3. Technische Zeichner 31 .. 43 EUR

 

URL zu diesem Dokument:
http://www.arch-m.de/info/hoai.html
� hans-stefan müller, 01.12.2003