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Inhaltsverzeichnis
Richtlinien, Verordnungen und Gesetze, Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Vorraussetzungen der Gefährdung durch FaserstoffeEine Gefärdung durch mineralische Fasern entsteht dann, wenn die Fasern die folgenden Bedingungen erfüllen:
Kategorien zur Einstufung krebserzeugender Stoffe (GefStoffV)Nach der Gefahrstoffverordnung (Anhang I, Punkt 1.4.2.1) werden krebserzeugende Stoffe in 3 Kategorien eingeteilt: Kategorie 1 - krebserzeugender GefahrstoffStoffe, die beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken. Es sind hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und der Entstehung von Krebs vorhanden Kategorie 2 - krebserzeugend in TierversuchenStoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff Krebs erzeugen kann. Diese Annahme beruht im allgemeinen auf:
Kategorie 3 - krebsverdächtigStoffe, die wegen möglicher krebserregender Wirkung beim Menschen Anlaß zur Besorgnis geben, über die jedoch nicht genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung vorliegen. Aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um einen Stoff in Kategorie 2 einzustufen. Verwendungsverbot von Asbest (GefStoffV Anhang IV)Nach Anhang IV Nr. 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) besteht für Asbest und asbesthaltige Zubereitungen ein Herstellungs- und Verwendungsverbot. Ausnahmen sind nur bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten, sowie zu Forschungszwecken möglich. Messmethoden (VDI 3492) und Konzentrationen von AsbestfasernDie Konzentration von Asbestfasern in der Luft wird in Fasern pro Kubikmeter (F/m3) gemessen. Die Messungen werden nach der VDI-Richtlinie VDI 3492 durchgeführt. Eine Obergrenze für Asbestkonzentrationen, bei denen ein Krebsrisiko ausgeschlossen werden kann, gibt es nicht, da bereits geringe Mengen von Fasern (unterhalb der Messgrenze) für die Krebsentstehung ausreichen. Eine geringere Asbestbelastung der Luft mindert allerdings das statistische Risiko einer Krebsentstehung. Folgende Konzentrationswerte werden in der Praxis verwendet:
Kanzerogenitätsindex für Mineralfasern (TRGS 905)Für die Einstufung der Gefährlichkeit von Mineralfasern wurde in TRGS 905 der Kanzerogenitätsindex [KI] festgelegt. Dieser Index gilt nicht für Asbest! Der Kanzerogenitätsindex [KI] wird nach der stofflichen Zusammensetzung der zu bewertenden Mineralfasern ermittelt. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen der Summe der Massengehalte (in v.H.) der Oxide von Natrium, Kalium, Bor, Calcium, Magnesium, Barium und dem doppelten Massegehalt (in v.H.) von Aluminiumoxid. Mineralfasern werden nach dem Kanzerogenitätsindex [KI] wie folgt eingeteilt, wenn sie in ihren Abmessungen den WHO-Fasern entsprechen:
Anhang - BilderWeissasbestBlauasbestURL zu diesem Dokument: http://www.arch-m.de/info/asbest.html © hans-stefan müller, 23.09.2010 |
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