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rechnungen | |||||
Anforderungen an Rechnungen nach dem UStGDurch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes werden ab 1.1.2004 neue Anforderungen an Rechnungen gestellt. Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten (§ 14 (4) UStG):
Bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag unter 100 EUR sind mindestens folgende Angaben erforderlich (§33 UStDV):
Rechnungen sind entweder (§ 14 (1) UStG):
zu übermitteln. Der Leistende Unternehmer ist zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet (§ 14 (2) UStG). Bei der elektronischen Übermittlung der Rechnung muss die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein. Dies wird gewährleistet durch (§ 14 (3) UStG):
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URL zu diesem Dokument: http://www.arch-m.de/info/rechnungen.html © hans-stefan müller, 23.09.2010 |
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